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GEV

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Unser GEV-Vorstand: Tamara, Diana, Melanie, Christian

Was machen eigentlich Elternvertreter*innen?

Zusammengefasst: Elternvertreter*innen (im Folgenden als EV bezeichnet) gestalten die Schule aktiv mit. Genauer: EV engagieren sich in Schulgremien, um letztlich an guten Veränderungen mitzuwirken. Sie blicken hinter die Kulissen des Schulbetriebs, um zu wissen, wie der Hase läuft. Sie kommunizieren Belange zwischen Eltern und Schulwesen, weil sie die relevanten Informationen vermitteln wollen.

Im Leitfaden der Berliner Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie heißt es „Eine gute Schule lebt von engagierten und informierten Eltern.

Als wichtige Bildungs- und Erziehungspartner können sich gewählte Vertretungen aktiv ins Schulleben einbringen, es mitgestalten und zum schulischen Erfolg der Kinder beitragen.“

Hört sich gut an, aber lasst uns realistisch bleiben: EV sind in der Regel auch berufstätig und haben wie alle Eltern noch viele andere Pflichten. Sie tun meist dennoch ihr Bestes, wann immer sie können, um zumindest folgende EV-Aufgaben zu erfüllen:

  • Terminierung, Einberufung und Leitung von Sitzungen der Klassenelternversammlung im Schuljahr (Einladung, Abstimmung von Zeit, Ort und Tagesordnung gemeinsam mit der Klassenlehrkraft…).

  • Einladung der Klassenlehrkraft zum Elternabend, gegebenenfalls Einladung weiterer in der Klasse unterrichtender Lehrkräfte, oder Einladung von pädagogischem Personal, Klassenschülersprechern oder Gästen.

  • Information der Klassenelternversammlung über neue Konferenzbeschlüsse und rechtliche, die Klasse betreffende Bestimmungen und Umsetzung der gefassten Beschlüsse.

  • Kontakt zu EV aus Parallelklassen, schulischen Gremien wie Schulkonferenz, Gesamtkonferenz und den Fachkonferenzen.

  • Vorbereitung und Organisation von Veranstaltungen auf Klassenebene – aber keine Sorge, Kuchenbacken ist keine Pflicht für Elternvertreter*innen!

  • Weitergabe von relevanten Informationen aus der Gesamtelternvertretung oder der Schule auch außerhalb der Klassenelternversammlungen.

Die auf Klassenebene gewählten EV kommen in der Gesamtelternvertretung (GEV) dreimal im Schuljahr zusammen, wo optimalerweise ein reger Austausch mit Schulleitung und anderen EV erfolgt. Bei der ersten GEV werden zudem einige EV zu den Vertreterinnen und Vertretern verschiedener Gremien gewählt, insbesondere:

  • Fachkonferenzen (für die einzelnen Fächer) auf Schulebene,

  • Schulkonferenz auf Schulebene (das höchste Gremium der Schule, in welcher Schulleitung, Hortleitung, gewählte Lehrkräfte, EV, Schülerinnen und Schüler zusammenkommen, um konkrete Beschlüsse für die Schule zu fassen)

  • Gesamtkonferenz auf Schulebene (wo das gesamte Schulpersonal zusammenkommt).

  • Bezirkselternausschuss auf Bezirksebene (aus deren Vertretungen wiederum der Landeselternausschuss auf Landesebene gewählt wird)

Wer sich in der Schulentwicklung lokal oder landesweit einbringen will, diese mitgestalten und aktiv fördern und verbessern will; wer Probleme und Herausforderungen begreifen und vermitteln will, der hat in der GEV sehr viele Möglichkeiten dazu.

Mitgestaltung kann aber auch anders aussehen: Etwa die Organisation einer Demo, wie sie 2023 an der NGS mit Einsatz vieler EV, Eltern, Lehrkräfte, Hort, Förderverein und Kinder durchgeführt wurde, um den langwierigen Prozess der Schulwegsicherheit einzuleiten.
Unklar verbleibt zwar, ob und wann die erhofften Forderungen umgesetzt werden, denn die Mühlen der Verwaltung mahlen langsam. Aber klar ist – und das gilt für alle Aktivitäten: Wenn gar nichts getan wird, ist keine Veränderung zu erwarten. Auch wenn EV nur hier und da ein wenig verändern oder anstoßen kann – Kleinvieh macht auch Mist, und dieses Ehrenamt kommt unseren Kindern und der gesamten Schulgemeinschaft zugute.

Macht also gerne bei Interesse mit!

Euer GEV-Vorstand