Skip to content

Anmeldung

Einschulung 2024

Ihr Kind wird im Jahr 2024 eingeschult, wenn es im Zeitraum vom 1. Oktober 2017 bis 30. September 2018 geboren ist.

Die Anmeldung zum Schulanfang erfolgt berlinweit im Zeitraum 9. Oktober bis 20. Oktober 2023.

An unserer Schule können Sie Ihr Kind nach vorheriger Terminvereinbarung für den Schulbeginn anmelden, sofern die Nord-Grundschule die zuständige Grundschule für Ihren Wohnort ist.

Auch wenn Sie eine andere Schule für Ihr Kind wünschen, melden Sie Ihr Kind zunächst in der zuständigen Schule an.

Eine Schulanmeldung ist nur bei Vorlage folgender Unterlagen möglich:

  • ihre eigenen Personalpapiere (Ausweis o. Pass mit Meldebescheinigung)
  • Geburtsurkunde des Kindes (Internationale Geburtsurkunde, wenn nicht deutschsprachig)
  • sonstige Personalpapiere Ihres Kindes

(ggf. Nachweis alleiniges Sorgerecht, Aufenthaltstitel…)

sowie den ausgefüllten und unterschriebenen Aufnahmeantrag.

Informationen zur ergänzenden Förderung und Betreuung (Hort) und wie Sie die EFöB (Hort) beantragen, finden sie hier

Der Antrag wird vom Jugendamt bearbeitet und muss dort spätestens drei Monate vor dem Beginn des Schuljahres dort eingehen.

Termine:

  • Tag der offenen Tür am 22.9.2023
  • Elternabend am ….                    (nur mit persönlicher Einladung – folgt)
  • Hort Kennenlerntreffen              (nur mit persönlicher Einladung – folgt)
  • Die ergänzende Förderung und Betreuung (Hort) kann Ihr Kind bereits vor Unterrichtsbeginn ab 1. August 2024 wahrnehmen.
  • Die Einschulungsfeier findet am Samstag, dem 7. September 2024, statt.
  • Der reguläre Unterricht beginnt für Ihr Kind dann am Montag, dem 9.September 2024.

 

Weitere Informationen zum Schulanfang finden Sie unter:

Anmeldung zum Schulanfang (Hinweise der Senatsverwaltung)

Informationen zur Grundschule (Hinweise des Schulamtes Steglitz-Zehlendorf)

Schulweg trainieren (Information der Unfallkasse Berlin)

Schulweg – Elterntaxi – (Information der Verkehrswacht)

Schulwegratgeber ADAC

Schulranzen (Information der Unfallkasse Berlin)

 

 

Anmeldung

Lebenskundeunterricht / Religionsunterricht

Die Erziehungsberechtigten entscheiden, ob und bei welchem Träger ihr Kind am Religionsunterricht oder Lebenskundeunterricht teilnehmen soll.

Eine Teilnahmeabfrage erfolgt seitens der Schule nur bei Neuaufnahme (An- und Ummeldung) in die Schule und nicht regelmäßig zu jedem Schuljahr. Ein Wechsel aus dem oder in den Religionsunterricht bzw. Lebenskundeunterricht ist jeweils nur in den ersten vier Wochen des Schuljahres möglich und muss von den Erziehungsberechtigten gegenüber der Schulleitung (über das Sekretariat) schriftlich erklärt werden.

Beim Ausfall einer Lebenskunde- bzw. Religionslehrkraft vertreten die Lebenskunde- bzw. Religionslehrkräfte sich gegenseitig und unterrichten gegebenenfalls ökumenisch.

Weitere Informationen können Sie hier nachlesen.