Bildungs- und Teilhabepaket
Bildungspaket
Anspruchsberechtigt sind Kinder und Jugendliche aus Familien, die Bürgergeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bekommen.
In der Grundschule betrifft das insbesondere die Kostenübernahme für Ausflüge und Schülerfahrten.
Voraussetzung ist die Vorlage eines gültigen berlinpass BuT „Bildung und Teilhabe“ als Berechtigungsnachweis im Sekretariat der Schule.
Weitere Informationen zum Bildungspaket, zur Inanspruchnahme und Beantragung finden Sie hier.
Förderung
noch in Bearbeitung